Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mike Stier - Perfekt Bad - Selbstständiger Handwerker

 

 


 

 


1. Geltungsbereich

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftraggeber und Mike Stier (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 


 

 


2. Preise und Zahlungsbedingungen

 

 

  1. Alle Preise und Beträge verstehen sich, sofern nicht auf der Rechnung ausdrücklich anders ausgewiesen, in Euro und netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Das Zahlungsziel ist sofort ab Rechnungsstellung ohne Abzug, sofern nicht schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

  3. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem vom Auftragnehmer angegebenen Konto.

 

 


 

 


3. Individuelle Anfertigungen und Rücknahmeausschluss

 

 

  1. Sämtliche Aufträge werden nach individuellem Maßnehmen für den Auftraggeber angefertigt.

  2. Für die Erfüllung des Auftrags werden Materialien nach diesen individuellen Maßen bestellt.

  3. Eine Rückgabe oder ein Widerruf ist daher ausgeschlossen, sobald die Materialbestellung erfolgt oder die Anfertigung begonnen hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

 

 


 

 


4. Annahmeverzug

 

 

  1. Nimmt der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Leistung nicht wie vereinbart ab oder verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gerät er in Annahmeverzug.

  2. In diesem Fall wird die gesamte Rechnungssumme des Vertrages sofort fällig.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Leistung einzulagern und etwaige dadurch entstehende Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

 


 

 


5. Gerichtsstand

 

 

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt der Gerichtsstand Soest.

 


 

 


6. Salvatorische Klausel

 

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

 


 

 

Stand: August 2025